Presseerklärung zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5.11.19
Sanktionen müssen ganz abgeschafft werden! Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzungen von Hartz-IV-Bezügen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Eine Kürzung der Leistung um 60 und sogar 100% war und ist verfassungswidrig, entschied das Gericht. Beibehalten wird nach dem Urteil eine Kürzung bis …
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