Presseerklärung zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5.11.19
Sanktionen müssen ganz abgeschafft werden!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzungen von Hartz-IV-Bezügen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Eine Kürzung der Leistung um 60 und sogar 100% war und ist verfassungswidrig, entschied das Gericht. Beibehalten wird nach dem Urteil eine Kürzung bis zu 30 Prozent der Hartz-IV-Bezüge.
Auch diese Strafmaßnahmen der Jobcenter müssen ein Ende haben, erklären wir. Sie müssen ganz abgeschafft werden!
Sanktionen führen zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und erschweren den davon Betroffenen eine Integration in den Arbeitsmarkt.
Sanktionen, auch in Höhe von 30% – sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte und eine Verletzung des „Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“.